Geschäftsführer als Arbeitnehmer: Besteht Kündigungsschutz?
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Anwalt für Arbeitsrecht hilft: Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer - Besteht Kündigungsschutz?
Bin ich Arbeitnehmer? Die Abgrenzung eines Geschäftsführers als reines Organ der Gesellschaft zum Arbeitnehmer ist nicht immer leicht. Lesen Sie mehr:
Was Sie in diesem Artikel lernen werden:
- Wann wird ein Geschäftsführer rechtlich als Arbeitnehmer betrachtet?
- Rechte eines Geschäftsführers als leitender Angestellter
- Fazit vom Anwalt: Was Sie vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beachten sollten!
Die Position eines Geschäftsführers ist in Unternehmen von zentraler Bedeutung. Doch inwiefern ist ein Geschäftsführer rechtlich betrachtet ein Arbeitnehmer? Diese Frage wirft oft Diskussionen auf, insbesondere im Hinblick auf die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben. In diesem Artikel werden wir genauer betrachten, wann ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer angesehen wird und welche Rechte sich daraus ableiten.
Wann wird ein Geschäftsführer rechtlich als Arbeitnehmer betrachtet?
Grundsätzlich wird ein Geschäftsführer einer GmbH als Organ der Gesellschaft angesehen und nicht als Arbeitnehmer. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da die jeweilige Einordnung Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Aspekte hat, wie etwa auf den Kündigungsschutz. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen ein Geschäftsführer trotz seiner Position rechtlich als Arbeitnehmer gesehen wird.
Ob ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu sehen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Merkmale eines Geschäftsführers der als Arbeitnehmer zu sehen ist sind beispielsweise:
- Keine bis nur geringe Anteile an der Gesellschaft
- Der Geschäftsführer ist hinsichtlich Zeit und Ort der Arbeit nicht frei
- Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers
Maßgeblich für die Einordnung als Arbeitnehmer, ist der Grad der Selbstbestimmtheit des Geschäftsführers. Je stärker der Geschäftsführer das Unternehmen eigenverantwortlich beeinflussen kann, desto eher ist er als reines Organ der Gesellschaft zu sehen. Je abhängiger ein Geschäftsführer von Weisungen der Gesellschafter ist, desto eher ist er als Arbeitnehmer einzugruppieren.
Rechte eines Geschäftsführers als Arbeitnehmer
Ist ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer einzuordnen, so stehen ihm auch die entsprechenden Rechte eines Arbeitnehmers zu. Es ist jedoch zu beachten, dass Geschäftsführer wohl Regelmäßig zumindest als leitende Angestellte einzuordnen sind.
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
- zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
- Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
- regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Eingeschränkter Kündigungsschutz
Nach § 14 Abs. 2 KSchG finden das Kündigungsschutzgesetz auf leitende Angestellte, die zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, nur mit Einschränkungen Anwendung. Die praktischen Einschränkungen der leitenden Angestellten sind jedoch als eher gering einzustufen. Die wichtigsten Schutzrechte bleiben auch den leitenden Angestellten erhalten.
Regelmäßig keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes
Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung auf leitende Angestellte, soweit nicht ausdrücklich bei der jeweiligen Regelung etwas anderes bestimmt ist. Dies wirkt sich insbesondere bei der Beteiligung des Betriebsrats aus. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat lediglich über Einstellungen, Kündigungen oder sonstige personellen Veränderungen nach § 105 BetrVG informieren. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt jedoch, anders als bei reinen Arbeitnehmern, nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Sollte im Unternehmen ein Sprecherausschuss bestehen, so kann sich der leitende Angestellte auf die Regelungen des Sprecherausschussgesetzes, insbesondere § 31 SprAuG, stützen.
Keine Anwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes
Weiter bestimmt auch § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG, dass das Arbeitszeitgesetz auf leitende Angestellte keine Anwendung findet.
Fazit vom Fachanwalt für Arbeitsrecht: Was Sie als leitender Angestellter wissen sollten!
Die Frage, ob ein Geschäftsführer rechtlich als Arbeitnehmer behandelt wird, kann je nach individueller Situation und den Vereinbarungen im Anstellungsvertrag variieren. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und entsprechende Vereinbarungen klar festzulegen, um Missverständnisse oder rechtliche Konflikte zu vermeiden.