Fällt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz (KschG), kommen für eine Kündigung drei Kategorien von Gründen in Betracht. Denn Kündigungen von Arbeitnehmern, die Kündigungsschutz genießen, bedürfen einer sozialen Rechtfertigung. Dies setzt voraus, dass personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen können.
Über Kündigungen ohne Kündigungsschutz informieren wir Sie hier.
Die derzeitige wirtschaftliche Unsicherheit führt bei vielen Unternehmen zu Personalabbau und Massenentlassungen. Betriebsbedingte Kündigungen sowie Aufhebungsverträge rücken daher besonders in den Fokus der Aufmerksamkeit im Arbeitsrecht und betreffen eine Vielzahl von Arbeitnehmern.
Was bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten ist, wird im Folgenden dargestellt.