In einem aktuellen Urteil vom 18. Juli 2023 - AZ. 2 Sa 31/23 hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern erklärt, dass es bei einer angemessenen Abfindung zu einem Ausschluss eines Wiedereinstellungsanspruchs kommt. Somit entsteht Rechtssicherheit im Arbeitsrecht. Insofern gibt es keinen Widereinstellungsanspruch nach Abwicklungsvergleich. Landesarbeitsgericht lehnt Klage von Arbeitnehmerin auf Widereinstellung ab: Mehr erfahren!