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Kann mein Urlaubsanspruch verfallen?

Geschrieben von Benjamin von Allwörden | 28.01.25 13:55

Das passiert mit meinem Resturlaub aus dem letzten Jahr

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von 4 Wochen. Dieser ist grundsätzlich an das Kalenderjahr gebunden und verfällt laut dem BUrlG mit dem Ende des Monats Dezember, wenn er bis dahin nicht genommen wurde. Die Rechtsprechung stellt klare Bedingungen an den Verfall von Urlaubsansprüchen, die wir Ihnen im Folgenden näherbringen möchten.

 

Schnell zum Inhalt: Kein Verfall des gesetzlichen Anspruchs auf Mindesturlaub bei Hinweis durch den Arbeitgeber

  1. Ohne Aufforderung kein Verfall
  2. Verjährung des Urlaubsanspruchs nach 195 BGB?
  3. Konkrete Formulierung des Hinweises auf bestehenden Resturlaub
  4. Praxistipp