Darf der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung lediglich digital zur Verfügung stellen?
Das Bundesarbeitsgericht spricht sich in seiner Grundsatzentscheidung (Urt. v. 28.01.2025, Az. 9 AZR 487/24) für digitale Gehaltsabrechnungen aus. Lediglich das Ausdrucken der Dokumente müsse der Arbeitgeber im Betrieb ermöglichen.
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- Elektronische Arbeitszeugnisse möglich
- Wegfall von Aushangpflichten
- Fazit: Abbau von Bürokratie in den Personalabteilungen