Am 18. Oktober 2024 stimmte der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zu, welches am 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Dieses beinhaltet eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die unter anderem den Abbau entbehrlicher Bürokratie bezwecken und dadurch die Wirtschaft entlasten und den Papierverbrauch senken wollen. Das Gesetz sorgt für etliche Erleichterungen, wie unter anderem die Vereinfachung der Dokumentations- und Nachweispflichten von Arbeitgebern. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Änderungen, die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV einhergehen.