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Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter und Arbeitnehmer nach § 74 HGB

Geschrieben von Benjamin von Allwörden | 28.01.25 11:14

Was ist ein Wettbewerbsverbot?

Ein Wettbewerbsverbot ist die Beschränkung einer Person in ihrer beruflichen Tätigkeit zugunsten anderer Unternehmer derselben Fachrichtung. Das bedeutet, die Person darf für die Dauer ihrer Dienstzeit ohne Einwilligung ihres Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in einem gleichen Geschäftszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte betreiben. Dies bezieht sich immer nur auf den Geschäftsbereich des Arbeitgebers. Außerhalb des Geschäftsbereichs des Arbeitgebers ist dem Arbeitnehmer eine gewerbliche Tätigkeit erlaubt, wenn sie die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt.

Bei Wettbewerbsverboten ist zu unterscheiden zwischen denen im bestehenden Arbeitsverhältnis und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Schnell zum Inhalt: Wettbewerbsverbot Arbeitsvertrag

  1. Die Leistungen unserer Kanzlei im Überblick
  2. Für wen gelten Wettbewerbsverbote?
  3. Wer ist Handelsvertreter?
  4. Wettbewerb im Arbeitsverhältnis
  5. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  6. Welche Anforderungen gelten für nachvertragliche Wettbewerbsverbote?
  7. Gilt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unbegrenzt?
  8. Kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot entfallen?
  9. Werden neue Einkünfte auf die Karenzentschädigung angerechnet?
  10. Ist eine Karenzentschädigung Arbeitsentgelt?
  11. Welche Folgen hat ein Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot?