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Die personenbedingte Kündigung: Ist Krankheit ein Kündigungsgrund?

Geschrieben von Benjamin von Allwörden | 28.01.25 15:36

Ihre Rechte bei einer personenbedingten Kündigung

Fällt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz (KschG), kommen für eine Kündigung drei Kategorien von Gründen in Betracht. Denn Kündigungen von Arbeitnehmern, die in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern angehören und dadurch Kündigungsschutz genießen, bedürfen einer sozialen Rechtfertigung. Dies setzt voraus, dass personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen können. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und Sie haben einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung!

Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die personenbedingte Kündigung und ihre Voraussetzungen. Besonders im Fokus steht dabei die krankheitsbedingte Kündigung, die als häufigster Unterfall innerhalb der personenbedingten Kündigungen zu betrachten ist. Bei uns erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte nach dem Erhalt einer personenbedingten Kündigung einzuleiten sind und welche Unterstützung wir Ihnen dabei bieten können.

Über Kündigungen ohne Kündigungsschutz informieren wir Sie hier.

 

Schnell zum Inhalt: Personenbedingte Kündigung

  1. Was ist eine personenbedingte Kündigung
  2. Abgrenzung zu anderen Kündigungsarten
  3. Unterfall: krankheitsbedingte Kündigung
  4. Notwendigkeit eines BEM-Angebotes seitens des Arbeitgebers
  5. Empfehlungen des Fachanwaltes für Arbeitsrecht
  6. Praxistipp: Wenn Sie gegen die personenbedingte Kündigung vorgehen wollen
  7. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht